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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 20.05.2026

Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von Selbstständigen

Im Urteilsfall machte ein selbstständig tätiger Steuerpflichtiger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in seinem Eigenheim geltend. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Kosten nur teilweise an. Das Finanzgericht wies die Klage ab, weil der Kläger seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt habe. Er hatte die Belege lediglich gesammelt und erst im Rahmen der Steuererklärung eine Aufstellung der Gebäudekosten erstellt.

Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung (Az. VIII R 6/24). Nach Auffassung des Gerichts müssen sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah gesondert aufgezeichnet werden. Dies kann in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen oder in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument erfolgen. Denn nur so sei die sachlich zutreffende Zuordnung solcher Aufwendungen und die einfache Prüfung ihrer Abziehbarkeit gewährleistet. Fehlen diese Aufzeichnungen, sind die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Hinweis

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof Aufzeichnungspflichten für Selbstständige im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer konkretisiert. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
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